학술논문
[특집1] 자구만 바뀐 개정조항에 위헌결정의 효력이 미치는지 여부 - 대법원 2014. 8. 28. 선고 2014도5433 판결을 중심으로 -
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- 영문명
- Die Frage nach der Reichweite von der Wirkung der Verfassungswidrigkeits-Entscheidung über die alte Vorschrift, bzw. ob sie auch für die neue Vorschrift im Gesetz, die nur beim Wortlaut geändert war, gilt. - inbs. über das Urteil des Koreas Großer Gerichtshof KGGHs vom 28. 8. 2014 - KGGH 2014Do5433 -
- 발행기관
- 헌법재판연구원
- 저자명
- 남복현(Nam, Bok-Hyeon)
- 간행물 정보
- 『헌법재판연구』제2권 제1호, 29~63쪽, 전체 35쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2015.06.30
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국문 초록
이 글에서는 대법원 2014. 8. 28. 선고 2014도5433 판결을 평석하였다. 이 사건에서 대법원은 헌법재판소
가 위헌으로 결정을 하지 아니한 신법조항을 위헌결정된 구법조항과 내용은 변함이 없이 오로지 자구만 바
뀐 것에 지나지 아니함을 이유로 직권으로 그 적용을 배제하는 내용의 판결을 선고하였다. 헌법재판소는
2014. 4. 24. 2011헌바2사건에서 구법에 대해 위헌으로 결정하였을 뿐이었다. 대법원이 구법에 관한 위헌결
정의 효력을 확장해서 적용배제한 신법에 대해 헌법재판소는 심판대상에서 명확히 제외시킨 것이었다.
이에 관해 평석하면서 몇 가지로 그 핵심적인 내용을 제시한다.
먼저, 법원은 법률에 관한 위헌심사권을 지니고 있지만, 위헌법률의 적용을 배제하기 위해서는 헌법재판
소에 제청하여야 하고, 헌법재판소의 심판결과에 따라 재판하여야 한다. 법원에게는 법률에 관한 위헌심판
제청권만이 부여되었을 뿐이고, 위헌결정권은 오로지 헌법재판소에게만 전속된 것이다. 그런데, 이 사건 대
법원 판결에서 구법과 신법이 실질적으로 동일함을 이유로 신법에 대한 위헌심판을 제청하지 아니하고 구
법에 관한 위헌결정의 효력을 확장해서 적용배제한 것은 헌법 제107조 제1항, 제111조 제1항 제1호 및 제
113조 제1항을 위반한 것이다. 헌법재판소에서의 위헌심판절차가 생략됨으로써 소송당사자의 신속한 권리
구제에는 기여할 것이다. 그렇지만, 이는 신속한 권리구제를 희생하면서 추구하고자 한 헌법상 권한법질서
에 어긋나는 것이다.
다음, 이 사건 대법원 판결이 구법에 관한 위헌결정의 효력을 확장해서 신법에도 그 효력이 미치는 것으
로 파악했다 하더라도, 대법원에게는 법률에 관한 위헌결정권이 인정되지 않기 때문에, 그 신법의 효력과
존속에는 아무런 영향을 미치지 못한다. 법적용자가 그 신법의 적용을 배제하려면, 헌법재판소에 새로이 심
판을 제청하지 않으면 안 될 것이다.
마지막으로, 이 사건 대법원 판결에서 나타난 문제점을 해결하는 방안으로는 권한쟁의심판청구, 재판소
원의 허용 및 주심대법관의 탄핵소추 등을 고려할 수 있다.
요컨대, 이를 계기로 헌법재판소는 물론이고 헌법소송에 관심을 가진 학자들은 위헌법률심판절차와 관
련해서 심판대상의 문제를 이론적으로 좀더 치밀하게 체계화시켜야 할 것이다. 심판대상에 대해서만 심판
이 이루어지고 또 그에 대해서만 결정주문의 효력이 미치는 것이라는 점에 관해 이제까지 실무적으로나 이
론적으로 이를 간과하는 경향이 없지 않았다는 사실에 깊이 반성해야 할 것이다.
영문 초록
Hier handelt sich um eine Bemerkung vom Urteil des KGGHs (Koreas Grosser
Gerichtshof) vom 28. 9. 2014 – KGGH 2014Do5433. In diesem Fall hat das KGGH das
Urteil erlassen, indem er von Amts wegen die Anwendung der Vorschrift ausschliesst, die
früher vom KVerfG als verfassungswidrig erklärt geworden war und inzwischen nur ihr
betroffener Wortlaut vom Gesetzgeber schon geändert war, aufgrund dessen, dass seine
Bedeutung ihres Inhalts dennoch als unberührt erhalten sei, auch wenn diese neue
Vorschirft mit anderem aber gleichgültige bedeutung innehanbenden Wortlaut vom
KVerfGG noch nicht als verfassungswidrig erklärt wurde. Nur alte Vorschrift hatte
KVerfGG im Fall vom 24. 04. 2014 – 2011Heonba2 – als verfassungswidrig erklärt. Die
neue Vorschrift, deren Anwendung der KGGH schon ausschliessen hatte, war beim
KVerfG nicht einmal als Streitgegenstand angenommen.
Einige Schwerpunkte bei diesem Fall werden kritischerweise dargestellt, wie folgende.
Erstens ist es zu feststellen, dass auch der Gerichtshof über die Prüfungsmacht zur
Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift im Gesetz verfügt, dennoch er in Bezug auf die
Ausschliessung ihrer Anwendung nur die Befugnis zur Vorlage an dem KVerfGG hat, so
dass er nach der betroffenen Entscheidung des KVerfGGs erst ihre Anwendung
ausschliessen kann. Verliehen ist zum Gerichtshof nur die Befugnis zur Vorlage aber ausschliesslich
zum KVerfG die zur letzten Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit. Bei
diesem Urteil verstoss KGGH Art. 107 Abs. 1, Art. 111 Abs. 1 Nr. 1, und Art. 113 Abs.
1 KVerf, indem er mit dem erweiternden Interpretation die Anwendung der neuen
Vorschrift ausschloss, aufgrund dessen, dass die neue Vorschrift gleichgültige Bedeutung
mit der alte habe, die früher schon vom KVerfGG als verfassungswidrig erklärt wurde.
Es wäre für den KGGH klar, mit der Beseitigung des Verfahrens im KVerfG, in dem
die neue Vorschrift noch einmal überprüft werden soll, könnte er den Betroffenen helfen,
um schnell und einfach ihr Recht bewahren zu lassen. Aber würde es gleichzeitig gegen
die verfassungsrechtliche Ordnung über die Verteilung der Kompetenz zwischen KGGH
und KVerfG verstossen, weil sie diesem die Priorität gegeben hat. Zweitens ist es zu betonen, dass es dem KGGH nicht erlauben sollte, die Wirkung von
der Verfassungswidrigkeitsentscheidung über die alte Vorschrift bis zur neuen Vorschrift
zu erweitern, weil er keine Befugnis zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der
Vorschrift des Gesetzes hat. Nur eine Möglichkeit bleibt für den KGGH bzw. den
Anwender des Gesetzes, das Verfassungswidrigkeitsprobleme über die neue Vorschrift an
dem KVerfG vorzulegen.
Drittens sind die folgende Lösungen dafür in Betracht zu bringen, wie Organstreit,
Einführung der Urteilsbeschwerde, Anklage gegen den ersten Richter im Kollegialgericht.
Zusätzlich kann man den Wissenschaftlern darum empfehlen, das Problem des
Streitgegenstandes im bezüglichen Verfahren des KVerfGs bzw. der Verfassungsklage
theoretisch dichter und systematischer als bisher unter die Lupe zu bringen. Noch einmal
ist zu betonen, dass diese Befugnissengrenze übersehende Erscheinungen beim KGGH
theoretisch und praktisch als ernst bedenklich gehalten werden soll, mit anderen Wörtern,
dass nur das KVerfG den Streitgegenstand überprüfen und dementsprechend nur insoweit
die Wirkung seines Tenors auslösen lassen kann.
목차
키워드
위헌결정
심판대상
심판대상의 동일성
신법과 구법의 동일성
형식적 동일성
실질적 동일성
위헌심판제청권
위헌결정권
위헌결정의 기속력
위헌결정의 법규적 효력
권한쟁의심판
탄핵소추
재판소원
Verfassungswidrigkeitsentscheidung
Prüfungsgegenstand
Identität des Prüfungsgegenstandes
Identität zwischen neuem und altem Gesetz
formelle Identität
materielle Identität
Befugnis zur die Vorlage der Verfassungswidrigkeitsprüfung
Befugnis zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit
Bindungswirkung der Verfassungswidrigkeitsentscheidung
Gesetzeskraft der Verfassungswidrigkeisentscheidung
Organstreit
Anklagen gegen höheren Amtsträger
Urteilsbeschwerde
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참고문헌
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