학술논문
지명채권양도에 있어서 다수인 사이의 부당이득반환
이용수 45
- 영문명
- Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse bei der Zession
- 발행기관
- 한국민사법학회
- 저자명
- 최수정(Choi, Su-Jeong)
- 간행물 정보
- 『민사법학』제30호, 301~335쪽, 전체 35쪽
- 주제분류
- 사회과학 > 사회과학일반
- 파일형태
- 발행일자
- 2005.12.31
7,000원
구매일시로부터 72시간 이내에 다운로드 가능합니다.
이 학술논문 정보는 (주)교보문고와 각 발행기관 사이에 저작물 이용 계약이 체결된 것으로, 교보문고를 통해 제공되고 있습니다.

국문 초록
영문 초록
Zweck der Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung ist es, solche tatsächlich erfolgten, jedoch nach den Wertungen der Rechtsordnung letztlich nicht gerechtfertigten Vermögensverschiebungen zu korrigieren. Wie die sachgerechte bereicherungsrechtliche Rückabwicklung zu erfolgen hat, ist für zahlreiche Drei-oder Mehrpersonenverhältnisse umstritten, insbesondere für den hier zu behandelnden Sachverhalt, wo der Schuldner nach erfolgter Zession solvendi causa geleistet hat und nunmehr kondizieren will. Nach §741 ist derjenige, der durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, dem Leistenden zur Herausgabe verpflichtet. Leistung wird definiert als die bewußte und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens. Hier ist die Zweckgerichtetheit oder Zweckbestimmung für den modernen finalen Leistungsbegriff das entscheidende Element. In der Zession sind aber das Leistungs-und das Kausalverhältnis nicht identisch, also ist die Bestimmung des Kondiktionsschuldner nicht leicht. Die Frage, von wem der Schuldner kondizieren kann, ob die Rückabwicklung übers Dreieck erfolgen oder die Direktkondiktion zugelassen werden soll, muß nicht nach dem Leistungsbegriff beurteilt werden. Denn er hat nur die beschränkte Funktion als Kurzformel und kann die Lösung nur für diejenigen Fälle angeben, die bei seiner Formulierung berücksichtigt worden sind. Vielmehr hat die Bereicherungsabwicklung grundsätzlich zwischen den Parteien desjenigen Kausalverhältnisses zu erfolgen, dem der kondiktions- auslösende Mangel entstammt. Wenn sich also die abgetretene Forderung nach der Zahlung des Schuldners an den Zessionar als nicht existent erweist, kann der Schuldner nur beim Zedenten kondiziern. Sofern ausnahmsweise eine Überzahlung auf einem Versehen des Schuldners beruht und nicht vom Zedenten veranlaßt ist, kommt in der Tat nur die Kondiktion beim Zessionar in Bertracht. Das vom Schuldner Geleistete selbst ist als vom Zedenten erlangt anzusehen, und die Berufung auf Wegfall der Bereicherung ist ausgeschlossen, obgleich der Zedent seinen Bereicherungsanspruch gegen den Zessionar nicht realisieren kann.
목차
Ⅰ. 문제의 제기
Ⅱ. 원계약의 해소
Ⅲ. 대항사유로서의 취소와 해제
Ⅳ. 원계약의 해소로 인한 반환관계
Ⅴ. 결론
키워드
해당간행물 수록 논문
참고문헌
관련논문
사회과학 > 사회과학일반분야 BEST
- AI와 디지털 문화 산업의 결합에서 저작권 및 윤리적 규범 준수의 필요성 연구
- 임상간호사의 환자안전간호활동에 영향을 미치는 요인
- 종합병원 간호사의 환자안전문화인식과 조직의사소통만족이 안전간호활동에 미치는 영향
사회과학 > 사회과학일반분야 NEW
- 유라시아 지정학 시대, 동아시아론의 재구성:방법으로서의 동아시아 서발터니티
- 부산 지역 화자의 어간말 자음군에 대한 표준 발음 인식과 실현 양상 비교 연구
- 中国媒体对2016年里约奥运会 “中国女排” 历史文化意义建构方式的批判性话语分析研究
최근 이용한 논문
교보eBook 첫 방문을 환영 합니다!
신규가입 혜택 지급이 완료 되었습니다.
바로 사용 가능한 교보e캐시 1,000원 (유효기간 7일)
지금 바로 교보eBook의 다양한 콘텐츠를 이용해 보세요!
