학술논문
예링의 권리개념에 대한 소고
이용수 143
- 영문명
- Eine Untersuchung ueber den Begriff des subjektiven Rechts bei R. v. Jhering
- 발행기관
- 한국민사법학회
- 저자명
- 윤철홍(Cheolhong Yoon)
- 간행물 정보
- 『민사법학』제38호, 539~574쪽, 전체 36쪽
- 주제분류
- 사회과학 > 사회과학일반
- 파일형태
- 발행일자
- 2007.09.30
7,120원
구매일시로부터 72시간 이내에 다운로드 가능합니다.
이 학술논문 정보는 (주)교보문고와 각 발행기관 사이에 저작물 이용 계약이 체결된 것으로, 교보문고를 통해 제공되고 있습니다.

국문 초록
영문 초록
Das subjektive Recht ist ein zentraler Begriff des Privatrechts. In dieser Arbeit wird der Begriff des subjektiven Rechts im Bezug auf der Interessentheorie bei Rudolf v, Jherng konkret analysiert. Die Arbeit besteht aus 5 Kapiteln. In erstem Kapitel wird die Frage im Zusammenhang mit dem Begriff des subjektiven Rechts gestellt und ganzer Inhalt der Arbeit sich zusammenfassend vorgestllt. Im dritten Kapitel wird die Geschichte des subjektiven Rechts und die Debatte ueber den Begriffs des subjektiven Rechts auf der rechtshistorischen Seite kurz untersucht. Im vierten Kapitel wird die Interessentheorie von Jhering in Verbindung mit den Kritiken auf dem Gesichtspunkt der Kombinationstheorie und der von Jhering widersprochenen Meinung analysiert. Als der Schluss werden die Untersuchungserfolge im fuenften Kapitel zusammenfassend bezeichnet. Im 19.Jh werden zwei Richtungen im Bezug auf der Suche nach einer zutreffenden Definition des subjektiven Rechts zuerst herausgebildet. Fuer Savigny und Windscheid standen Willensmacht oder Willensherrschaft im Vordergrund. Der Berechtigte kann, geschuetzt auf das Recht, seinen Willen frei enthalten. Demgegenueber hat v. Jhering den Zweck dieser Machtverleihung betont, Daher wird das subjektive Recht bei ihm als rechtlich geschuetztes Interess bezeichnet. Nach der Erschinung dieser Interessentheorie haben Regelsberger und Ennecerrus usw. beide Gesichtspunkte zu vereinigen gesucht. Regelsberger kritisiert an der Begriffsbestimmung Jherings, das Wesen gehe im Zweck nicht auf, sondern sei die Macht oder Maechtigkeit, naemlich “die Macht zur Befriedigung eines anerkanten Interessen”. Gegen dieser Kritik der Kombinationstheorie hat Jhering sich wieder im Widerspruch gesetzt. Eigentlich hat Jhering das substantielle Element, also das Interesse im erlaeuterten Sinne, reicht zur Erklaerung des Begriffs des subjektiven Rechts nicht aus. Er ergaenzt es um das von ihm sog. formale Element. Das zweite Moment des Rechts ist der rechtlicher Schutz. Rechte sind rechtlich geschuetzte Interessen, Recht ist die rechtliche Sicherheit des Genusses. Die Defintiton des subjektiven Rechts im Sinne der Kombinationstheorie als “Macht zur Befriedigung eines anerkannten Interesses” kann also von derjenigen Jhering als “rechtlich geschuetztes Inreresse” nicht dem Sinn nach unterscheidet werden. Deswegen ist die Kombinationstheorie nicht anders als Interessentheorie. An dieser Stelle gibt es den Streit zwischen der Willenstheorie und Interessentheorie. Dieser Streit spielt nicht wichtige Rolle. Praktisch erhebliche Unterschied zeigt sich in der Lehre vom Rechtsmissbrauch. Verfasser glaubt daran, dass das Eigetum eine Beschraekung im Begriff an sich (Immanenztheorie) hat. Nach der Immanenztheorie und Abtretung des Forderungsrechts sei Interessentheorie richtiger als Willenstheorie.
목차
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 권리개념의 생성과 논의
Ⅲ. 예링의 권리론
Ⅳ. 예링의 이익설에 대한 검토
Ⅴ. 결론
키워드
해당간행물 수록 논문
참고문헌
관련논문
사회과학 > 사회과학일반분야 BEST
- AI와 디지털 문화 산업의 결합에서 저작권 및 윤리적 규범 준수의 필요성 연구
- 종합병원 간호사의 환자안전문화인식과 조직의사소통만족이 안전간호활동에 미치는 영향
- 임상간호사의 환자안전간호활동에 영향을 미치는 요인
사회과학 > 사회과학일반분야 NEW
- 경비지도사에 대한 연구동향 분석
- 기계경비시스템 효율적 활용 방안 연구 : 민간경비 분야 효율성 증대를 중심으로
- 산업기술 유출 의도의 심리적 예측요인에 대한 실증연구 : TCI 기질과 합리적 선택 이론의 적용
최근 이용한 논문
교보eBook 첫 방문을 환영 합니다!
신규가입 혜택 지급이 완료 되었습니다.
바로 사용 가능한 교보e캐시 1,000원 (유효기간 7일)
지금 바로 교보eBook의 다양한 콘텐츠를 이용해 보세요!
