- 영문명
- Die Haftung der Fälschung und Verfälschung von Wechsel und Scheck
- 발행기관
- 전남대학교 법학연구소
- 저자명
- 황근수(Hwang, Keun-Soo)
- 간행물 정보
- 『법학논총』제28권 제1호, 413~440쪽, 전체 28쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2008.06.30

국문 초록
영문 초록
Die einigen Fragen erheben sich im Wechselrecht immer. Im Falle der Fälschung haftet Namenstrager, dessen Unterschrift auf einem Wechsel gefälscht wurde, grundsätzlich nicht. Da er nicht den Begebungsvertrag geschlossen hat. Dieser ist die Theorie und Rechtssprechung in das koreanischen Recht, wie die Haftung des Namensträgers zu erklären ist. Die Namensträger haften aufgrund gefälschten Uneterschriften nur.
Es gibt einigen Theorien über die wechselmäßige Haftung des Fälschers. ① Der Fälscher haftet nicht wechselmäßig nach der einen Auffassung, weil er nicht mit seinem Namen unterschrieben hat. ② Der Fälscher haftet analog Art. 8 WG(Wechselgesetz) wechselrechtlich. ③ Der Fälscher haftet nicht analog Art. 8 WG, sondern nach der nicht eigenen Wechselklärung wechselmäßig. Der Dritten Auffassung is zuzustimmen.
In Bezug auf die Verfälschung bestimmt Art. 69 WG die Haftung von Wechselschuldnern, die vor einer Änderung des Wechseltextes gezeichnet haben. Wenn der Verfälscher die verkehrsüblichen Vorkehrungen gegen Verfäschung unterläßt, derjenigen übernehmen die Haftung, die danach gezeichnet haben.
Wenn jemand ein zwar vollständigen, aber durch verkehrswidrige Ausfüllung fälschungsmöglichen Wechsel unterschrieben hat und so die Fälschung ermöglicht hat. Auch gibt es die Auffassung in Korea, daß der Verfällscher ohne Unterschrieben analog Art. 8 WG wechselrechtlich haftet. Aber ich denke anders, weil im Wechselverband ein nicht Stehender Dritter wechselmäßig haften.
목차
Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 어음·수표의 僞造와 變造
Ⅲ. 僞造와 變造의 效果로서 責任
Ⅳ. 僞造와 變造의 立證責任
Ⅴ. 맺음말
키워드
해당간행물 수록 논문
참고문헌
최근 이용한 논문
교보eBook 첫 방문을 환영 합니다!
신규가입 혜택 지급이 완료 되었습니다.
바로 사용 가능한 교보e캐시 1,000원 (유효기간 7일)
지금 바로 교보eBook의 다양한 콘텐츠를 이용해 보세요!
