- 영문명
- 발행기관
- 중앙대학교 법학연구원
- 저자명
- Lim Joong-Ho
- 간행물 정보
- 『법학논문집』법학논문집 제11집, 75~107쪽, 전체 33쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 1987.02.28
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국문 초록
영문 초록
In Korea ist das Aktienrecht gemeinsam mit dem Recht der anderen Handelsgesellschaften im koreanischen Handelsgesetzbuch (KHGB) vom 20.1.1962 geregelt, das im Jahre 1984 eine Änderung erfahren hat. Bis zum Erlaß des KHGB vom 1962 galt in Korea das japanische HGB, dessen Vorbild das ADHGB war. Das am 1.1.1963 in Kraft getretene KHGB entspricht im wesentlichen dem alten Recht. Die Besonderheit des KHGB vom 1962 besteht aber darin, daß das Aktienrecht teilweise durch das anglo-amerikanische Gesellschaftsrecht beeinflußt worden ist, während das Recht der übrigen Gesellschaften unverändert seinen Ursprung im deutshen Recht hat.
Hinsichtlich des organisatorischen Aufbaus der Aktiengesellschaft beruht das KHGB zwar auf dem deutschen Muster der Organe, wonach zu den beiden üblichen Organen der Mitgliederversammlung und des Geschäftsführungsorgans zwingend der Aufsichtsrat als Überwachungsorgan hinzukommt. Die Zuständigkeiten und Gewichte zwischen den drei Organen weichen aber im einzelnen von denen des deutschen Aktienrechts ab. Dies ist darauf zurückzuführen, daß sich die Elemente des Board-Systems teilweise in die Gesellschaftsverfassung eingefügt haben.
Insofern ist die Organisation der Aktiengesellschaft im koreanischen Aktienrecht eine Art Mischform, in der die Leitideen der beiden traditionellen Systeme ihren Niederschlag finden.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Organisation der Aktiengesellschaft im koreanischen und deutschen Aktienrecht. Dabei sollen insbesondere die Zuständigkeitsordnung und Verhältnis der Organe miteinander verglichen werden.
Die Organisation der Aktiengesellschaft in koreanischen Aktienrecht geht zwar wie im deutschen Recht von der Dreigliederung der Organe aus. Die Zuständigkeiten und Gewichte zwischen Organen weichen aber von denen des deutschen Aktienrechts ab. Die Zuständigkeitsordnung derㆍOrgane im deu - tschen Recht ist zwingend geregelt, während das koreanische Recht genaue Abgrenzung der Satzung überläßt. Aufgrund dieser Satzungsgewalt und der Personalkompetenz kann die Hauptversammlung im koreanischen Recht einen maßgeblichen Einfluß auf die Unternehmensführung ausüben. Sie kann sogar Entscheidungen über Fragen der Geschäftsführung kraft Satzung an sich ziehen und die Vornahme der bestimmten Geschäfte von ihrer Zustimmung abhängig machen.
Im koreanischen Recht ist daher das Verhältnis der Organe hierarchisch geordnet. Demgegenüber ist das Verhältnis der Organe im deutschen Recht koordiniert geordnet. Das Gesetz räumt keinem Organ das rechtliche Übergewicht ein. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Zuständigkeitsordnung handelt der Vorstand unabhängig vom Willen der Hauptversammlung. Seine Selbständigkeit in der Leitung der Gesellschaft ist im Gesetz ausdrücklich betont. Dagegen ist die Stellung des Direktoriums und der Generaldirektoren im koreanischen Recht vielmehr vom Willen der Hauptversammlung abhängig.
Der Aufsichtsrat im deutschen Aktienrecht ist einmal Bestellungsorgan, zum anderen Überwachungsorgan. Der Gegenstand der Überwachung erstreckt sich nicht nur auf die Rechtmäßigkeit, sondern auch auf die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. In gewissen Fällen entscheidet er über Fragen der Geschäftsführung mit. Seine Kompetenz geht funktionell über reine Kontrolle hinaus.
Demgegenüber ist im koreanischen Recht die Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat lediglich auf die Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung beschränkt. Anders als im deutschen Recht ist sein Ge
목차
Einleitung
A. Die Grundkonzeption der Kompetenzverteilung der Organe im koreanischen und deutschen Aktienrecht
B. Das Direktorium als Leitungsorgan im koreanischen Aktienrecht
C. Der Vorstand als Leitungsorgan im deutschen Aktienrecht - im Vergleich zum koreanischen Aktienrecht
D. Der Aufsichtsrat im koreanischen Aktienrecht
E. Der Aufsichtsrat im deutschen Aktienrecht - im Vergleich zum koreanischen Recht
F. Die Hauptversammlung im koreanischen Aktienrecht
G. Die Hauptversammlung im deutschen Aktienrecht - im Vergleich zum koreanischen Recht
Zusammenfassung
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