- 영문명
- Anwendungsbereiche und Rechtsfolgen der Unvereinbarerklärung
- 발행기관
- 한국헌법학회
- 저자명
- 김주환(Kim Joo-Hwan)
- 간행물 정보
- 『헌법학연구』憲法學硏究 第11卷 第2號, 503~532쪽, 전체 30쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2005.06.01
국문 초록
영문 초록
- Die Unvereinbarerklarung ist eine selbstandige Tenorierungsform neben der Nichtigerklarung. Sie findet im Fall des gleichheitswidrigen Gesetzes Anwendung, d. h. immer dann, wenn eine verfassungswidrige Normenrelation festzustellen ist.
- Mangels fur nichtig erklarbarer Normsubstanz ist eine Nichtigerklarung bei Gleichheitsverstoßen unzulassig. Allein dem Gesetzgeber kommt nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch den VerfGH die Gestaltungszustandigkeit zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes zu.
- Ausnahmsweise kommt bei gleichheitswidrigen Gesetzen eine Nichtigerklarung dann in Betracht, wenn die Gleichheitswidrigkeit nur auf eine verfassungsgemaße Weise behoben werden kann.
- Nicht begrundet werden kann die Unvereinbarerklarung mit Verweisen auf die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit und die Rechtsfolgen einer Nichtigerklarung.
- Die Unvereinbarerklarung zieht eine Normanwendungssperre bis zur gesetzgeberischen Entscheidung nach sich. Hierdurch erhalten die Betroffenen die Moglichkeit, an einer eventuell gunstigeren Neuregelung zu partizipieren.
- Ausnahmsweise kann der VerfGH die vorlaufige Weiteranwendung der verfassungswidrigen Normen anordnen, wenn dies zum Schutz hoherwertiger, mit Verfassungsrang ausgestatteter Rechtsguter erforderlich ist.
- Als Folge der Unvereinbarerklarung hat der Gesetzgeber die verfassungswidrige Rechtslage unverzuglich zu bereinigen. Der Neurege- lung ist Ruckwirkung fur alle noch nicht rechtskraftig abgeschlossenen Falle beizulegen.
목차
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 헌법불합치결정의 의미와 허용성
Ⅲ. 헌법불합치결정의 적용영역
Ⅳ. 헌법불합치결정의 법적 효과
Ⅴ. 결론
참고문헌
Abstract
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